Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Grundstückpflege Gärth (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Grundstückspflege, insbesondere:

  • Reinigung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Dachrinnen
  • Reinigung von Pflasterflächen, Terrassen und Außenbereichen
  • Reinigung und Wartung von Photovoltaikanlagen
  • Gebäude- und Hausmeisterdienstleistungen sowie verwandte Tätigkeiten

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Zusatzleistungen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu pflegenden Bereichen erhält und erforderliche Anschlüsse (Strom, Wasser) kostenfrei zur Verfügung stehen, sofern nicht anderweitig vereinbart.

§ 4 Termine und Fristen

Vereinbarte Ausführungstermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche bestätigt wurden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Unwetter, Maschinenschaden, Erkrankung von Schlüsselpersonal) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Terminverschiebungen schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist der vereinbarte Festpreis oder – soweit kein Festpreis vereinbart – der Zeitaufwand multipliziert mit dem geltenden Stundensatz des Auftragnehmers.

5.2 Fälligkeit und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

5.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (gegenüber Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. (gegenüber Verbrauchern) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

§ 6 Stornierung und Rücktritt

Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, gelten folgende Pauschalen:

  • Stornierung mehr als 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
  • Stornierung 2 bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 30 % der vereinbarten Nettovergütung
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 60 % der vereinbarten Nettovergütung
  • Ausfall am Leistungstag ohne vorherige Benachrichtigung (No-Show): 80 % der vereinbarten Nettovergütung

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ausführung zu überprüfen und etwaige Mängel innerhalb von 3 Werktagen schriftlich (auch per E-Mail oder Messenger mit Fotodokumentation) zu rügen. Bei nicht rechtzeitig gerügten, offensichtlichen Mängeln gilt die Leistung als abgenommen.

Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung oder Rücktritt verlangen.

Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung.

§ 8 Haftung

8.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Haftungsbeschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Mitverschulden

Soweit ein Schaden durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers mitverursacht wurde (z. B. fehlerhafte Angaben zu Materialien oder Untergründen), wird das Mitverschulden des Auftraggebers angemessen berücksichtigt.

8.4 Ausschluss

Jegliche Haftung für Schäden durch nicht erkennbare Vorschäden am Objekt, mangelhafte Vorarbeiten Dritter oder fehlende Informationen seitens des Auftraggebers über besondere Eigenschaften der zu behandelnden Flächen ist ausgeschlossen.

Dies gilt ausdrücklich auch für Vorschäden, die erst im Zuge der Reinigung oder Pflege sichtbar oder erkennbar werden (z. B. mürbe Fugen, vorgeschädigte Beschichtungen, brüchige Dachrinnen, poröse Oberflächen, verwitterte Anstriche, rissige Fassaden, abplätzender oder loser Putz oder instabile Befestigungen). Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass solche latenten Schäden durch die Reinigungsarbeiten offenbart oder verstärkt werden. Der Auftraggeber trägt das Risiko des Zustands der zu reinigenden Flächen und Objekte.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Näheres regelt die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

§ 10 Referenzen und Bildmaterial

Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abschluss der Arbeiten anonymisierte Fotos (ohne Erkennbarkeit von Personen oder individualisierbaren Merkmalen) zum Nachweis seiner Leistungsqualität zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann dieser als Referenzkunde (Firmenname) genannt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Idstein, Hessen).

11.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Grundstückpflege Gärth · Idstein, Hessen | Inhaber: Jona Gärth

Diese AGB gelten ab Mai 2026 für alle neu abgeschlossenen Aufträge.